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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.03.2021
- 15 B 1069/21 -
Gesangsverbot und Maskenpflicht im Gottesdienst sind rechtmäßig
Maßnahmen zur Verwirklichung der Religionsfreiheit notwendig
Das VG Hannover hat entschieden, dass das Gesangsverbot sowie die Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gottesdienst rechtmäßig sind.
Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Freikirche, einen Pastor sowie ein Gemeindemitglied. Mit dem Hauptantrag begehren sie die Feststellung, dass
VG: Regelungen sorgen für angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen grundrechtlich geschützten Positionen
Das VG Hannover hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts seien die Vorgaben der
Vorgaben sollen allen Gläubigen den Besuch des Gottesdienstes ermöglichen
Die Vorgaben führten nicht dazu, dass der
Bereits Beschwerde eingelegt
Die Antragsteller haben bereits Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29950
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