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Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 23.07.2015
- 2 B 646/15 HGW -
Geplanter Bürgerentscheid in Stralsund zur Theaterfusion unzulässig
Mit dem Bürgerbegehren vorgelegte Fragestellung ist nicht auf verbindliche Sachentscheidung der Bürger gerichtet
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat einen Eilrechtschutzantrag einer Vertreterin der Bürgerinitiative "TheaterLeben" in Stralsund abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Zurückweisung eines Bürgerbegehrens durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewandt hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall sammelte die Bürgerinitiative "TheaterLeben" 4.392 als gültig zugelassene Stimmen zur Unterstützung eines Bürgerbegehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheids mit folgender Fragestellung: "Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zukunft des Theaters Vorpommern zu verhandeln. Sind Sie dafür, dass im Rahmen dieser Verhandlungen die
Bürgerentscheid muss auf Herbeiführung einer verbindlichen Sachentscheidung durch Bürger gerichtet sein
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass nach der landesgesetzlichen Regelung des § 20 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Greifswald/ra-online
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Dokument-Nr. 21355
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