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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2023
- 2 K 8330/22 -
Verbreitung von Chatnachrichten mit Hitler-Bildern und ausländerfeindlichen Inhalten können Einstellung in die Polizeivollzugsdienst verhindern
Verhalten lässt an charakterlicher Eignung für Polizeivollzugsdienst zweifeln
Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und das NS-Unrechtsregime verharmlosende Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten abgewiesen.
Der 1997 geborene Polizeibeamte wurde 2019 in den
VG: Zweifel an fehlender charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden
Das VG hat die Entscheidung des Dienstherrn, es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33119
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