wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.08.2023
35 L 137/23 und 35 L 96/23 -

Schulplatzvergabe an Staatlichen Internationalen Schulen Berlin rechtswidrig

Wegen eines Fehlers im Verfahren der Platzvergabe muss die Nelson-Mandela-Schule in Wilmersdorf vier weitere Erstklässler aufnehmen

Die Schulplatzvergabe für die Erstklässler an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins für das Schuljahr 2023/2024 war voraussichtlich rechtswidrig. Die Nelson-Mandela-Schule muss deswegen vorläufig vier weitere Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule zwölf Kinder. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in entsprechenden Eilverfahren entschieden.

Wie die verfügbaren Schulplätze für die Staatlichen Internationalen Schulen Berlins vergeben werden, ist in einer Verordnung geregelt. Danach können je Klasse zunächst 20 Plätze verteilt werden. Zehn Plätze sind für dauerhaft in Berlin wohnende Kinder mit deutscher oder englischer Muttersprache vorgesehen, zehn Plätze stehen Kindern aus hochmobilen Familien (wie insbesondere Mitarbeitern von diplomatischen Vertretungen) zur Verfügung. Zwei weitere Plätze je Klasse können mit kurzfristig hinzukommenden Kindern aus hochmobilen Familien besetzt werden.

Senatsverwaltung legte neue Verteilung fest

Von diesen gesetzlichen Vorgaben ist die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung für das Schuljahr 2023/2024 gezielt abgewichen. Mit Hinweis auf ein verändertes Mobilitätsverhalten in den letzten Jahren und die Abnahme von Bewerberkindern aus hochmobilen Familien legte sie im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Aufnahmeverordnung intern eine abweichende Verteilung fest: Während das Kontingent für dauerhaft in Berlin lebende Familien unverändert blieb (zehn Kinder je Klasse), wurden die übrigen zehn Plätze je Klasse für eine neu gebildete Gruppe der Kinder aus "international mobilen" Familien vorgesehen, unter die sowohl hochmobile Familien - diese auch bevorzugt - als auch mobile Familien fielen. Als mobil angesehen wurden Personen, die durch ihre Tätigkeit in internationalen Unternehmen, zu Forschungszwecken oder zur beruflichen Weiterbildung ihren Lebensmittelpunkt verlagern müssen, mit eher kurzzeitigen Aufenthalten in Berlin und im Ausland. So erhielten für die drei ersten Klassen der Nelson-Mandela-Schule 30 dauerhaft in Berlin lebende Kinder, sieben hochmobile und fünf mobile Kinder einen positiven Aufnahmebescheid. In die zwei ersten Klassen der Wangari-Maathai-Internationale-Schule wurden (wegen eines Zwillingspärchens) 21 dauerhaft in Berlin lebende Kinder, zwei hochmobile Kinder und neun mobile Kinder aufgenommen.

Schulplatzvergabe rechtswidrig - Senatsverwaltung hat ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt

Das VG hat entschieden, dass diese Schulplatzvergabe höchstwahrscheinlich rechtswidrig war, und entsprechenden Eilanträgen nicht berücksichtigter Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten stattgegeben. Die Senatsverwaltung habe ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt, indem sie durch eine rein verwaltungsinterne Regelung von dem gesetzlich vorgesehenen Vergabeverfahren abgewichen sei. Die Bildung einer neuen, gegenüber den in Berlin lebenden Kindern privilegierten Bewerbergruppe verletze die abgelehnten Kinder und ihre Eltern in ihrem Recht auf ein faires und transparentes Verwaltungsverfahren. Die Vergabe der Plätze sei nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens an zuvor nicht nach außen bekannt gemachten Kriterien ausgerichtet worden. Die Familien hätten nicht dazu vortragen können, ob sie unter die neue, bevorzugte Kategorie "mobil" fielen. Es sei wahrscheinlich, dass jedenfalls auch einige der in der Kategorie "dauerhaft in Berlin lebend" aufgenommenen Kinder als "mobil" eingestuft werden könnten. Das Kriterium "mobil" sei von der Senatsverwaltung zudem nicht klar definiert und uneinheitlich gehandhabt worden.

Grenzen der Aufnahmekapazität nicht überschritten

Da das Aufnahmeverfahren nicht wiederholbar sei, gebiete das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, sämtlichen Bewerberkindern der Eilverfahren vorläufig einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Durch die vorläufige Aufnahme von vier weiteren Kindern an der Nelson-Mandela-Schule bzw. zwölf weiteren Kindern an der Wangari-Maathai-Internationale-Schule würden weder die Funktionsfähigkeit der Schulen noch die Grenzen ihrer Aufnahmekapazität überschritten. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33182 Dokument-Nr. 33182

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33182

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH