Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2011
- 7 A 10405/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen
Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers stellt Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung dar
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für den Gebärdendolmetscher eines Auszubildenden tragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewilligte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einem schwerbehinderten, gehörlosen jungen Mann für seinen Berufsschulbesuch im Rahmen der
Agentur für Arbeit muss als Träger von Rehabilitationsmaßnahmen Aufwendungen für Gebärdendolmetscher tragen
Bei der Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers für einen gehörlosen Auszubildenden handele es sich um eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung. Dies gelte nicht nur für die Tätigkeit des Gebärdendolmetschers während der praktischen Berufsausbildung, sondern auch während des Besuchs der Berufsschule. Als Träger solcher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Kostenübernahme für Internatsunterbringung einer hörbehinderten Schülerin
(Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 09.09.2008
[Aktenzeichen: S 47 SO 214/08 ER]) - Auch 3-jährige Weiterbildung ist von Bundesagentur zu fördern
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.04.2009
[Aktenzeichen: AZ L 7 AL 118/08 B ER])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12535
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12535
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.