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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016
- S 17 R 2259/14 -
Eheschließung nach Diagnose einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht für Versorgungsehe
Langjährige und von Liebe geprägte Beziehung kein Grund zur Annahme eines Ausnahmefalls für Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
Bei der Beurteilung der Beweggründe für eine Heirat kommt es nicht darauf an, ob das Überleben des an einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung leidenden Versicherten länger als ein Jahr nach der Eheschließung wahrscheinlicher war als sein Tod und ob die Eheleute von einer mindestens einjährigen Ehedauer ausgehen konnten. Leidet ein Versicherter zum Zeitpunkt der Eheschließung an einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung und wurde der konkrete Heiratswunsch erst nach Bekanntwerden dieser Erkrankung gefasst, spricht dies für die Richtigkeit der gesetzlichen Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI. Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand kann nicht schon in einer langjährigen und von Liebe geprägten Beziehung gesehen werden. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und der verstorbene Versicherte lernten sich im Jahr 2002 kennen. Im Jahr 2010 erkrankte der Versicherte an Krebs, wobei im Mai 2011 bereits fortschreitende Knochenmetastasen festgestellt wurden. Im September 2011 heirateten die Klägerin und der Versicherte. Der Versicherte verstarb im Februar 2012. Am 9. März 2012 beantragte die Klägerin die Gewährung einer Witwerrente, welche von der Beklagten unter Verweis auf § 46 Abs. 2a SGB VI abgelehnt wurde. Nach dieser Vorschrift haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die
Hoffnung auf eventuelle Heilung zur Widerlegung der Vermutung von Versorgungsabsichten nicht ausreichend
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Zur Überzeugung des Gerichts sei nicht nachgewiesen, dass die
Langjähriges Zusammenleben "ohne Trauschein" lässt auf vorherige bewusste Entscheidung gegen die Ehe schließen
Ein besonderer, gegen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2017
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Kein Anspruch auf Witwerrente nach nur sieben Monaten Ehe
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.09.2014
[Aktenzeichen: L 2 R 140/13]) - Anspruch auf Witwengeld trotz Heirat erst zwei Monate vor dem Tod des Ehegatten möglich
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2016
[Aktenzeichen: 4 S 1562/15])
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Dokument-Nr. 24846
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