wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 27.04.2017
S 14 AS 656/15 -

Falschangaben zum Eigenheim: Hartz IV-Empfänger muss 75.000 Euro zurückzahlen

Rheinland-Pfälzer erhält über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.

Der alleinstehende Rheinland-Pfälzer des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer einer Immobilie, die er selbst bewohnt, zu einem kleinen Teil aber auch vermietet hat. Zwar ist ein selbstgenutztes Eigenheim an sich beim Hartz IV-Bezug vor einer Verwertung geschützt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn es unangemessen groß ist. Alleinstehenden wird dabei im Regelfall eine Wohnfläche von 90 qm zugebilligt.

Gesamtwohnfläche des Leistungsempfängers lag deutlich höher als angegeben

In dem jetzt entschiedenen Fall hatte der Mann gegenüber dem Jobcenter jahrelang behauptet, sein Eigenheim habe lediglich eine Wohnfläche von unter 100 qm, woraufhin das Jobcenter dieses als geschützt ansah und ihm Leistungen bewilligte. Nach Jahren stellte sich aber heraus, dass die Gesamtwohnfläche tatsächlich ca. 130 qm beträgt. Das Jobcenter forderte daraufhin die geforderten Leistungen zurück.

Leistungen wurden aufgrund falscher Angaben zu Unrecht erhalten

Zu Recht, entschied das Sozialgericht Koblenz. Der Leistungsempfänger habe durch seine falschen Angaben die ihm nicht zustehenden Leistungen erst bewirkt. Deshalb sei sein Vertrauen in den Bestand der getroffenen Entscheidungen nicht schutzwürdig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2017
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: falsche Angaben | Falschangaben | Hartz IV | ALG II | Jobcenter | Rückzahlung | Wohnungsgröße

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24267 Dokument-Nr. 24267

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24267

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (3)

 
 
Timo Baihl schrieb am 22.05.2017

Einfach ungerecht, aber heutzutage gelebte Wirklichkeit

Sandra Zeller schrieb am 22.05.2017

Eingeschleppte FlüchtlingeTM, die innerhalb weniger Monate aufgrund mehrere Identitäten weitaus mehr vom System zum Versaufen und Verhuren abgreifen, gehen straffrei aus. - Super Deutschland! Es lebe die selektive Gerechtigkeit! ...

Ralf Kinzel antwortete am 23.05.2017

und haben niemals in die Kassen eingezahlt...

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung