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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 15.12.2016
- S 3 AS 682/15 -
Jobcenter hat keinen Ersatzanspruch gegen 12-jährige Erbin eines Hartz IV-Empfängers
Maßgeblicher Vermögenszuwachs des Verstorbenen erfolgte erst nach Ende des Hartz IV-Bezugs
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter von einem 12 Jahre alten Kind nach dem Tod des Vaters nicht 20.000 Euro Hartz IV-Leistungen zurückfordern darf. Zum einen würde die Forderung für das Kind des Verstorbenen eine unzumutbare Härte darstellen. Zum anderen hätte das Jobcenter aufgrund einer Erkrankung des Leistungsempfängers früher auf dessen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit und damit auf ein Ende des Hartz IV-Bezugs hinwirken müssen. Zudem erfolgte der für die Rückforderung des Jobcenters maßgebliche Vermögenszuwachs des Verstorbenen erst nach Ende des Hartz IV-Bezugs.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im April 1964 geborene Leistungsbezieher zog 2010 bei der Mutter seiner 2005 geborenen
Jobcenter verlangt von Tochter Zahlung in Höhe von rund 20.000 Euro
Im Januar 2015 forderte das
Forderung würde unzumutbare Härte darstellen
Die hiergegen vor dem Sozialgericht Heilbronn erhobene Klage war erfolgreich. Ein Ersatzanspruch gegen die
Hinweis zur Rechtslage:
§ 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] - Leistungsberechtigte - :
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die [...] das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze [...] noch nicht erreicht haben, [...] erwerbsfähig [...], hilfebedürftig sind und [...] ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben [...].
§ 35 Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] - Erbenhaftung - in der bis 31.7.2016 gültigen Fassung (Anmerkung: seit 01.08.2016 ist die Vorschrift wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ersatzlos gestrichen)
(1) 1 Der
(2) Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen,
1. soweit der Wert des Nachlasses unter 15.500 Euro liegt, wenn der
2. soweit die Inanspruchnahme des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2017
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- SG Berlin: Erben haften für Hartz IV-Bezug des Verstorbenen
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 24.05.2011
[Aktenzeichen: S 149 AS 21300/08]) - Erbschaft für Nachtclubtänzerin ausgegeben - Hartz IV-Empfänger muss Arbeitslosengeld II nicht zurückzahlen
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 24.07.2014
[Aktenzeichen: S 9 AS 217/12])
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Dokument-Nr. 23806
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