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Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 31.03.2016
- S 20 AS 331/14 -
Hartz IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf höhere Leistungen
Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei massivem Untergewicht
Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen keinen Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht, da Laktoseintoleranz zwar als eine Erkrankung anzusehen, die notwendige Krankenkost aber im Vergleich zur üblichen Ernährung nicht kostenaufwändiger ist.
Der 54 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht seit 2008 Hartz IV-Leistungen und beantragte im August 2013 zusätzliche Leistungen für
Laktoseintoleranz verursacht als Erkrankung keine höheren Kosten
Das Sozialgericht Darmstadt gab der Behörde im Ergebnis Recht. Zwar stelle die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2016
Quelle: Sozialgericht Darmstadt/ra-online
- ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013
[Aktenzeichen: L 6 AS 291/10]) - Jobcenter gewährt keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: S 3 AS 1942/09])
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Dokument-Nr. 22412
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