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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Laktoseintoleranz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 23.08.2019
- 2 L 802/19.KO -

Laktose- und Fructose­un­verträglich­keit steht Einstellung in den Polizei­vollzugs­dienst grundsätzlich nicht entgegen

Erforderliche Prognose­entscheidung muss konkrete Situation des Bewerbers berücksichtigen

Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructose­un­verträglich­keit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Der Antragssteller des zugrunde liegenden Verfahrens legte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens für eine Beamtenstelle im mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei einen ärztlichen Entlassungsbrief vor, nach dem er an einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit leide. Der Polizeiarzt schloss daraufhin auf Grundlage der Regelungen in der Polizeidienstvorschrift "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit" (PDV) die Polizeidiensttauglichkeit des Antragstellers aus. Danach seien schwerwiegende, chronische oder zu Rückfällen neigende Krankheiten der Verdauungsorgane als die Polizeidiensttauglichkeit ausschließende... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2016
- L 6 AS 403/14 -

Kein Anspruch Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

Ausgewogene Ernährung auch ohne Einsatz spezieller laktosefreier Produkte möglich

Einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II mit Laktoseintoleranz ist es möglich, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstehen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und stützte sich dabei auf das Gutachten einer als Diätassistentin und Diabetesberaterin ausgebildeten Sachverständigen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der an einer Laktoseintoleranz sowie weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, u.a. einem medikamentös behandelten Diabetes mellitus, leidet, machte gegenüber dem Jobcenter geltend, dass er höhere Kosten für den Kauf von Milchersatzprodukten habe, nachdem bei ihm eine Milchzuckerunverträglichkeit festgestellt worden war. Er müsse Milchzucker... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 31.03.2016
- S 20 AS 331/14 -

Hartz IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf höhere Leistungen

Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei massivem Untergewicht

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen keinen Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung zusteht, da Laktoseintoleranz zwar als eine Erkrankung anzusehen, die notwendige Krankenkost aber im Vergleich zur üblichen Ernährung nicht kostenaufwändiger ist.

Der 54 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht seit 2008 Hartz IV-Leistungen und beantragte im August 2013 zusätzliche Leistungen für laktosefreie Kost. Hierzu legte er ein Schreiben seines Hausarztes vor, wonach bei ihm eine Laktoseintoleranz bestehe. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Bei dieser weitverbreiteten Lebensmittelunverträglichkeit genüge es, milchzuckerhaltige... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013
- L 6 AS 291/10 -

ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

Vegetarier kann nicht fiktiv mit einem sich nicht vegetarisch ernährenden laktoseintoleranten Leistungsempfänger gleichgestellt werden

Entstehen einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II mit Laktoseintoleranz aufgrund seiner vegetarischen Lebensweise tatsächlich keine Mehrkosten gegenüber einem Gesunden, hat er keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Grundsätzlich deckt der im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") gewährte Regelbedarf die Kosten der gesamten Ernährung ab. Etwas anderes gilt aber bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen; diese erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011
- S 3 AS 1942/09 -

Jobcenter gewährt keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz

Allergiker ist Ernährung mit günstigen laktosefreien Produkten aus Supermärkten zumutbar

Eine Laktoseintoleranz rechtfertigt in der Regel keinen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, leidet an einer Laktoseintoleranz. Deshalb gewährte ihm das Jobcenter bis Januar 2009 einen monatlichen ernährungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 25,56 Euro. Für die Zeit ab Februar 2009 wurde die Bewilligung eines solchen Mehrbedarfes abgelehnt, weil nach neueren medizinischen... Lesen Sie mehr




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