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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2011
- 8 A 11111/10.OVG -
Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes: Stadt darf Installation sichtbarer Solarpaneele auf Hausdach untersagen
Gestaltung des Hausdachs muss im Einklang mit Umgebung stehen
Eine Stadt ist dazu berechtigt, einem Hauseigentümer die Installation von Solaranlagen auf einem Hausdach zu untersagen, sofern die sichtbaren Solarpaneele das historische Erscheinungsbild der Stadt zerstören würden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist in Speyer Eigentümer zweier mit Wohnhäusern bebauter Grundstücke, die im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegen. Diese Satzung hat sich zum Ziel gesetzt, das städtebauliche
Über den Dachfirst hinausragende Solaranlage muss entfernt werden
Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht überwiegend Erfolg. Die Beseitigungsverfügung wurde lediglich insoweit bestätigt, als dem Kläger die Entfernung der über den Dachfirst hinausragenden
Solaranlage verstößt gegen Gestaltungssatzung der Stadt
Dem Kläger sei zu Recht die Beseitigung der über den Dachfirst hinausragenden Solarpaneelen aufgegeben worden. Denn dieser Teil der Anlage verstoße gegen die Gestaltungssatzung der Stadt, mit der das historische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11251
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