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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2022
- 4 B 893/20 -
Dachterrasse als vollständig umschlossener Raum im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes
Mit Markise überdachte und nach allen Seiten von Wänden eingegrenzte Dachterrasse
Eine mit einer Markise überdachte und nach allen Seiten eingegrenzte Dachterrasse stellt einen umschlossenen Raum im Sinne des Nichtraucherschutzgesetztes NRW dar. Eine etwaige Teilöffnung der Wände oder des Daches sind dabei unerheblich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 erhielt der Betreiber eines Shisha-Cafés eine Ordnungsverfügung, weil er es zuließ, dass auf seiner
Dachterrasse stellt vollständig umschlossenen Raum dar
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.06.2020
[Aktenzeichen: 19 L 422/20]
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Dokument-Nr. 31594
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