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Im Folgenden haben wir für Sie die zehn aktuellsten Urteile aus dem Rechtsgebiet "Gaststättenrecht" zusammengestellt.
Die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz sind keine Rechtsnorm. Sie können deshalb nicht in einem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung gestellt werden. Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.
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In den Vollzugshinweisen heißt es unter anderem, dass Wirte für geschlossene Gesellschaften eine Ausnahme vom Rauchverbot machen dürfen. Der Antragssteller wollte erreichen, dass die Vollzugshinweise insoweit ausgesetzt werden und somit vorläufig auch in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen nicht mehr erlaubt werden darf. Mit seinem inzwischen zurückgenommenen Normenkontrollantrag wollte der Antragssteller die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz dann endgültig für unwirksam erklären lassen.Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat nun im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass die Vollzugshinweise weder nach ihrer Form noch nach ihrem Inhalt Rechtsnormcharakter haben und deshalb keiner Normenkontrolle zugänglich sind. Sie wurden lediglich an die Behörden übersandt, um einen einheitlichen behördlichen Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes zu... Lesen Sie hier weiter