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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Gaststättenrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.03.2012
- III-3 RBs 81/12 -
Sportwettbüro kann dem Rauchverbot unterliegen
Aufstellen von Aschenbechern kann als vorsätzlicher Verstoß gegen das Rauchverbot gewertet werden
Ein Betreiber eines Sportwettbüros, der in seinem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zulässt, kann wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot verantwortlich gemacht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall trafen Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Februar 2011in einem Sportwettbüro, welches mit Sitzplätzen, Tischen mit Aschenbechern und einem Getränkeautomaten für nicht alkoholische Getränke ausgestattet war, rauchende Gäste an.Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte den Betreiber des Sportwettbüros wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot zu einer Geldbuße von 150 Euro. Seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde führte nur zu einer Herabsetzung der Buße auf 100 Euro.Das Oberlandesgericht Hamm führte aus, dass das Sportwettbüro dem gesetzlichen Rauchverbot unterfiele.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 01.03.2012
- Vf. 9-VII-11 -
Striktes Rauchverbot in Bayerischen Spielhallen nicht verfassungswidrig
Rauchverbot ohne Übergangsregelung nicht zu beanstanden
Das strikte Rauchverbot in bayerischen Spielhallen ist zulässig. Die Tatsache, dass der Volksgesetzgeber keine Übergangsregelung vorgesehen hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Nach Art. 2 Nr. 6, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) ist das Rauchen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen verboten. Zu den Freizeiteinrichtungen zählen auch die Spielhallen.Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die mehrere Spielhallen betreibt, rügt mit ihrer Popularklage, dass das durch Volksentscheid vom 4. Juli 2010 beschlossene... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 30.11.1990
- 6 C 464/90 -
Restaurant-Essen: Wirt darf keinen Schadensersatz für nicht vorgenommene Menü-Bestellung verlangen
Tischreservierung im Restaurant verpflichtet nicht zur Abnahme von Speisen, wenn das Angebot dem Gast nicht zusagt
Verzichtet der Gast eines Speiselokals, der zuvor eine Tischreservierung vorgenommen hat, schließlich doch auf die Bestellung von Speisen, so kann der Wirt keinen Schadenersatz für den ihm entgangenen Gewinn fordern. Es gehört zum unternehmerischen Risiko des Lokalbetreibers, dass im Einzelfall bestimmte Speisen einem Gast nicht zusagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall verlangte die Rückgabe eines Gelbetrags in Höhe von 60 DM, die er in einem Speiselokal für die Nicht-Bestellung von Speisen an einem von ihm reservierten Tisch bezahlen sollte.Der Mann hatte zuvor telefonisch einen Tisch für vier Personen reserviert und diesen Termin auch entsprechend der Vereinbarung wahrgenommen. Nachdem bereits... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2011
- (2B) 53 Ss-OWi 404/10 (204/10) und (2B) 53 SS-OWi -
Ausnahmsloses Rauchverbot in brandenburgischen Spielhallen verfassungsgemäß
Geldbußen wegen Gestattung des Rauchens in abgetrennten Räumen in Spielhallen zulässig
Die brandenburgische Regelung zum ausnahmslosen Rauchverbot in Spielhallen ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht in letzter Instanz in zwei Bußgeldverfahren.
Im zugrunde liegenden Fall verhängte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen einen Spielhallenbetreiber wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz zwei Mal Geldbußen in Höhe von jeweils 300 Euro, weil er in der von ihm betriebenen Spielhalle einer Person in einem abgetrennten Raum das Rauchen gestattet hatte.Der Spielhallenbetreiber... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.02.2012
- 6 A 69/11, 6 A 70/11 und 6 A 71/11 -
Getränkeausschank in Raucherräumen von Diskotheken zulässig
Gesetzgeber kommt durch angeordnetes relatives Rauchverbot Interessen von Rauchern und Gaststättenbetreibern nach
Der Ausschank von Getränken in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken ist rechtmäßig. Die entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und änderte damit anders lautende Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel ab und hob entsprechende gaststättenrechtliche Untersagungen auf.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagten Betreibergesellschaften von Diskotheken, in denen abgetrennte Raucherräume eingerichtet waren, deren Grundflächen weniger als 30 % der Gesamtfläche der jeweiligen Diskothek betrugen. In diesen als Raucherräumen gekennzeichneten Bereichen wurden an einer Theke Getränke ausgeschenkt.Mit gaststättenrechtlichen Auflagen untersagte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.01.2012
- 1 BvL 21/11 -
Hamburger Verbot zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume in Speiselokalen verfassungswidrig
§ 2 Abs. 4 HmbPSchG mit grundgesetzlich garantierter Berufsausübungsfreiheit unvereinbar
Der im Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz vorgesehene Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten. Vom Rauchverbot ausgenommen sind Einraumgaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 m², die als reine Schankwirtschaften betrieben werden, d. h. in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden und die nicht über eine entsprechende gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.08.2011
- 2 SsRs 284/11 -
Diskothek mit zwei Raucherräumen – Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz unzulässig
Anzahl zulässiger Raucherräume in Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz nicht ausreichend klar formuliert
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz im Hinblick auf die Anzahl von Raucherräumen in einer Gaststätte nicht ausreichend klar ist. Es erklärte daher ein Bußgeld, das gegen die Betreiberin einer Diskothek verhängt wurde, die zwei Räume für Raucher gekennzeichnet hatte, für unzulässig.
Im zugrunde liegenden Streitfall war gegen die Betreiberin einer Diskothek in Ostfriesland ein Bußgeld wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz von 100 Euro verhängt worden. In der Diskothek sind nämlich gleich zwei Räume als Raucherräume ausgewiesen. Das zuständige Amtsgericht sah darin einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 06.01.2012
- Vf. 26-VII-10 -
Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs verfassungsgemäß
Im Gesundheitsschutzgesetzes verankertes striktes Rauchverbot für Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten nicht zu beanstanden
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht Einlass im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
Nach Art. 2 Nrn. 6 und 8, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt für Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten ein striktes Rauchverbot, soweit nicht Einlass im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.Mit der Popularklage wendet sich der Antragsteller dagegen, dass das Gesundheitsschutzgesetz für Rauchervereine und Raucherclubs keine... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.03.1989
- 7 U 29/88 -
Obstschaumwein statt Sekt: Kunde muss nicht bezahlen
Kläger fordert Ausgleich einer Gesamtrechnung in Höhe von 6.540 DM
Liefert der Betreiber einer Bar ein Getränk, das nicht der Bestellung des Kunden entspricht, so kann darin der Tatbestand der arglistigen Täuschung liegen. Der Kunde muss den Preis für das Getränk dann nicht bezahlen, da der Kaufvertrag von vornherein unwirksam war. Die "erlangte Sache", in diesem Fall das Getränk, kann auch nicht im Rahmen eines Bereicherungsausgleichs zurückverlangt werden, da sie verbraucht und damit nicht mehr im Vermögen des Kunden vorhanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandegerichts Saarbrücken hervor.
Der Besucher einer Bar hatte während des Verlaufs eines Abends mehrere Flaschen vermeintlichen Sekt bestellt, der mit einem Preis von 250 DM pro Flasche berechnet wurde. Die Gesamtrechnung belief sich am Ende auf 6.540 DM, die sich der Kunde allerdings weigerte zu zahlen. Er sah sich vom Barbesitzer betrogen, da ihm statt Sekt Obstschaumwein geliefert wurde. Der Barbesitzer versuchte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.09.1996
- 14 C 149/96 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennung durch heiß servierte Suppe
Ein Gastronom verletzt nicht seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, auf die Gefahr einer möglichen Verletzung durch eine zu heiß verzehrte Speise hinzuweisen
Wer sich beim Verzehr an einer üblicherweise heiß servierten Speise verbrennt, trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Gastronom ist nicht dazu verpflichtet, beispielsweise bei einer noch dampfenden Suppe auf die Gefahr einer möglichen Verbrennung hinzuweisen. Dies bestätigte das Amtsgericht Hagen.
Die Besucherin eines Gasthauses bekam als Vorspeise eine Suppe serviert, an der sie sich den Mundraum verbrannte. Nach ärztlichem Attest erlitt die Frau ein ausgeprägtes Ödem der Unterlippe mit Blasenbildung sowie eine starke Rötung an Gaumen und Wangenschleimhaut. Die Frau verlangte daraufhin vom Gastronom die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.800 DM. Zu ihrer Begründung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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