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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachterrasse“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2022
- 4 B 893/20 -

Dachterrasse als vollständig umschlossener Raum im Sinne des Nicht­raucher­schutz­gesetzes

Mit Markise überdachte und nach allen Seiten von Wänden eingegrenzte Dachterrasse

Eine mit einer Markise überdachte und nach allen Seiten eingegrenzte Dachterrasse stellt einen umschlossenen Raum im Sinne des Nicht­raucher­schutz­gesetztes NRW dar. Eine etwaige Teilöffnung der Wände oder des Daches sind dabei unerheblich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 erhielt der Betreiber eines Shisha-Cafés eine Ordnungsverfügung, weil er es zuließ, dass auf seiner Dachterrasse geraucht wurde. Nach Ansicht der Behörde handele es sich bei der Dachterrasse um einen umschlossenen Raum. Die Dachterrasse war mit einer Markise überdacht und nach allen Seiten von Wänden eingegrenzt. Da der Café-Betreiber die Ansicht der Behörde nicht teilte, erhob er Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies den Eilantrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Café-Betreibers.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 163/17 -

BGH: Wohnungseigentümer muss für im Gemein­schafts­eigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen

Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln

Eine Regelung in einer Teilungserklärung, wonach ein Wohnungseigentümer die Bestandteile einer ihm zum ausschließlichen Gebrauch bestimmte Dachterrasse auf eigene Kosten instandzuhalten- und instandzusetzen hat, ist so zu verstehen, dass er die Sanierung auch der im Gemein­schafts­eigentum stehenden Bestandteile der Terrasse auf eigene Kosten vornehmen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte an einer Dachterrasse Sondereigentum. Nach einer Regelung in der Teilungserklärung, musste er nicht nur für sein Sondereigentum die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten tragen, sondern auch für "Gebäudeteile, die nach der Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2015
- 6 U 166/13 -

Versicherungsschutz bei Rohrbruch: Wasserrohre zur Bewässerung von Pflanzen unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse liegen nicht innerhalb des Gebäudes

Wasserrohre liegen vielmehr oberhalb des Daches

Wasserrohre, die der Bewässerung von Pflanzen auf einer Dachterrasse dienen, liegen dann nicht innerhalb des Gebäudes im Sinne von § 7 VGB 2000, wenn sie unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse verlaufen. Sie befinden sich dann oberhalb des Daches und somit außerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Rohrbruch an einem Wasserrohr, was auf dem Dach liegend unterhalb des aus Holzdielen bestehenden Belags der Dachterrasse verlief. Das Rohr diente der Bewässerung der Terrassenbepflanzung. Die Eigentümerin des Hauses beanspruchte aufgrund des Rohrbruchs ihre Wohngebäudeversicherung. Diese sah den Schaden jedoch nicht als Versicherungsfall... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.10.2014
- 5 U 530/14 -

Fehlende Nutzbarkeit eines "Dachgartens" begründet keinen Mangel der gekauften Eigentumswohnung

Dachgarten ist begrifflich zu unterscheiden von einer Dachterrasse

Die fehlende Nutzbarkeit eines zu einer Eigentumswohnung gehörenden Dachgartens, begründet für sich genommen noch keinen Sachmangel. Insofern ist die Fehlvorstellung des Käufers, ein Dachgarten könne ähnlich wie eine Dachterrasse genutzt werden, regelmäßig unerheblich. Denn ein Dachgarten unterscheidet sich bereits begrifflich von einer Dachterrasse. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 2008 ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung abgeschlossen. Der Kaufpreis betrug 249.000 Euro. Im Internet war die Wohnung mit dem Hinweis auf eine 25 qm große Dachterrasse sowie einem 15 qm großen Dachgarten inseriert. Nachdem die Käufer erfuhren, dass der Dachgarten nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen diente und somit nicht... Lesen Sie mehr




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