Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.02.2021
- 2 M 104/21 OVG, 2 M 108/21 OVG -
Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios erfolglos
Fitnessstudios bleiben in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat zwei Beschwerden einer Betreiberin von Fitnessstudios zurückgewiesen.
Aufgrund der in § 2 Abs. 23 Corona-LVO M-V getroffenen Regelung, wonach Fitnessstudios für den Publikumsverkehr geschlossen sind, hatte sich eine Betreiberin entschlossen, ihre Fitnessstudios zu vermieten. Daraufhin ordneten die Ordnungsbehörden die Schließung der Fitnessstudios an, woraufhin die Betreiberin um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nachgesucht hat.
Für den Sportbetrieb geforderte Auflagen weder vorgetragen noch ersichtlich
Das Oberverwaltungsgericht hat die gegen die ablehnenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegten Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen. Die Argumentation der Betreiberin, die Räume ihrer Fitnessstudios seien eine private Sportanlage, in der Individualsport im Sinne des § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V betrieben werde, führe nicht zu einem für sie günstigerem Ergebnis. Die Antragstellerin übersehe bei ihrer Argumentation, dass für den in § 2 Abs. 21 Satz 2 Corona-LVO M-V genannten Sportbetrieb die Pflicht bestehe, die in Anlage 21 der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29887
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29887
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.