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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2014
- OVG 9 B 20.14 und OVG 9 B 21.14 -
Straßenanliegern kann Pflicht zur Reinigung der Fahrbahnen und Vornehmen des Winterdienstes auferlegt werden
Straßenverkehrsordnung steht Übertragung der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht nicht entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Straßenverkehrsordnung Gemeinden nicht hindert, Straßenanlieger zu verpflichten, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten.
Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die klagenden Grundstücksanlieger in der
Straßenanliegern obliegt Reinigungs- und Winterdienstpflicht
Dem ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt. Die Straßenverkehrsordnung stehe der Übertragung der Straßenreinigungs- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: VerfGH 8/11]) - Winterliche Räum- und Streupflicht des Straßenanliegers nur, wenn sich auch die betroffene Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 8 B 07.197])
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Dokument-Nr. 19007
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