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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Straßenrecht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21.12.2011
- 5 S 30/11 -
Gefährdungshaftung: Steinschlag durch vorausfahrenden Lkw
Lkw-Fahrer muss Ladung ausreichend gegen Herabstürzen sichern
Verursacht ein vorausfahrendes Fahrzeug durch einen aufgewirbelten Stein einen Schaden an einem anderen Fahrzeug, so muss der Verursacher beweisen, dass es sich bei dem Vorgang um ein unabwendbares Ereignis handelte. Sichert ein Lkw-Fahrer seine Ladung nicht ausreichend, so dass beispielsweise Steine herabfallen können, ist ein Haftungsausschluss für ihn nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.
Im vorliegenden Fall verursachte ein von einem vorausfahrenden Lkw aufgewirbelter Stein einen Schaden an der Windschutzscheibe eines Pkw. Die Halterin des Pkw forderte daraufhin Ersatz für den entstandenen Schaden.Das Gericht bestätigte die Schuld des Lkw-Fahrers auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass ein Steinschlagschaden an der Frontscheibe des Pkw entstanden war, während dieser hinter dem Lkw fuhr. Das Gericht folgte der Behauptung der Klägerin, der Stein sei von dem Lkw herabgefallen und schließlich gegen die Scheibe geprallt. Das Gericht konnte eine andere Ursache als den... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.11.2011
- 8 ZB 11.1457 -
Bayerischer VGH: Biergartengarnituren auf Freischankfläche im Straßenraum unzulässig
Möblierung mit Sitzbänken erweckt Eindruck einer dauerhaften gewerblichen Nutzung
Eine Freischankflächen im öffentlichen Straßenraum sollte gegenüber der eigentlichen Straßennutzung untergeordnet sein und muss als Teil des Straßenraums erkennbar bleiben. Das Aufstellen von Bänken und Biergartengarnituren darf daher untesagt werden, wenn die Möblierung mit Sitzbänken den Eindruck einer dauerhaften gewerblichen Nutzung erweckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt München am 18. März 2009 als Anhang zu den Sondernutzungsrichtlinien auch eine „Richtlinie für die Gestaltung u. Genehmigung von Freischankflächen“. Darin legte er u.a. fest, dass das Aufstellen von „Bänken und Biergartengarnituren“ nicht zulässig sei.Der Kläger, dem für 2011 eine Sondernutzungserlaubnis... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.12.2000
- 11 A 2870/97 -
Parken eines Fahrzeugs mit Verkaufsschild am Straßenrand zulässig
Fahrzeug darf nicht wegen unerlaubter Sondernutzung öffentlichen Parkraums abgeschleppt werden
Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugs auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenfläche ist in aller Regel ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs, selbst wenn das Fahrzeug mit einem Verkaufsangebot versehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Autohalter aus Mülheim, der sein Auto, das er verkaufen wollte, mit einem Verkaufsangebot versehen auf einem Parkstreifen entlang einer Straße in der Nähe eines privaten Automarkts in Essen abgestellt hatte. Ordnungskräfte des Oberbürgermeisters der Stadt Essen beauftragten ein Abschleppunternehmen mit dem Entfernen des Autos. Bevor der Wagen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.11.2011
- 11 A 2325/10 (Bierbike) und 11 A 2511/11 (Partybike) -
Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen bedarf einer Sondernutzungserlaubnis
Bier- oder Partybikes sind als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren
Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Urteilen rechtsgrundsätzlich entschieden.
Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) bzw. Partybikes (mit fakultativem Getränkeangebot) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die Stadt Düsseldorf (Beklagte) die Nutzung dieser Gefährte auf den öffentlichen Straßen in Düsseldorf untersagt.Bei einem Bier- oder Partybike handelt es sich um ein vierräderiges Gefährt. Es weist eine Länge... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2011
- VI ZR 46/10 -
Pauschale Haftungsbefreiungsklausel im Automietvertrag unwirksam - Mietwagen-Kunden haften nach Verschuldungsgrad
BGH zur Haftung für einen grob fahrlässig verursachten Unfall mit einem Mietwagen
Ein so genannter undifferenzierter Haftungsvorbehalt in den Vertragsbedingungen eines Autovermieters, der vorsieht, dass ein Mieter bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Unfall den ganzen Schaden selbst zahlen muss, ist unwirksam. In einem solchen Fall haftet der Unfallverursacher nach dem Grad seines Verschuldens. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein betrunkener Autofahrer einen Mietwagen vor einen Baum setzte.
Die Klägerin im hiesigen Rechtsstreit ist eine Kraftfahrzeugvermieterin. Im Juni 2008 verursachte der Beklagte einen Verkehrsunfall mit einem PKW, den die Klägerin an die Arbeitgeberin des Beklagten vermietet hatte. Der Beklagte führte das Fahrzeug nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch erheblich alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit. Er kam deshalb... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011
- 2 U 16/10 -
Stadt haftet nicht für Beschädigung eines parkenden Autos durch herabfallenden Ast
OLG Brandenburg verneint Haftung der Stadt
Eine Stadt haftet nicht immer auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines parkenden Autos durch einen herabstürzenden Ast. Grundsätzlich ist die Stadt zwar für den Zustand der Straße und die Beseitigung von Gefahren, die von den zum Straßenkörper gehörenden Straßenbäumen ausgehen, verantwortlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn der fragliche Baum aus dem übrigen Bewuchs des an die Straße angrenzenden Grundstücks nicht heraustritt, sondern in einem breiten Grüngürtel entlang der Fahrbahn einer kleinen, wenig befahrenen Straße steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte sein Kfz auf einer schmalen unbefestigten Straße, die an einem der Stadt gehörenden Grundstück vorbeiführt, seitlich abgestellt. Dort wurde es durch einen herabstürzenden Ast beschädigt. Der Baum stand innerhalb des an die Straße angrenzenden verwilderten Grünstreifens etwa vier bis fünf Meter vom Abstellplatz des Fahrzeugs entfernt auf... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2011
- 6 K 1/10 -
Parken im Halteverbot: Wenn der Fahrer nicht greifbar ist, muss der Fahrzeughalter die Abschleppkosten bezahlen
Verwaltungsbehörde kann Abschleppkosten gegen den Halter festsetzen, wenn der Autofahrer in Hongkong wohnt und deshalb nicht greifbar ist
Die zuständige Ordnungsbehörde kann ein im absoluten Halteverbot parkendes Fahrzeug abschleppen lassen. Die damit verbundenen Kosten muss der Fahrer, der den Wagen im Halteverbot abgestellt hat, bezahlen. Ist dieser für die Behörde nicht zu ermitteln, haftet der Fahrzeughalter. Die Behörde kann den Kosten- und Gebührenbescheid auch dann gegen den Halter erlassen, wenn sie zwar den Fahrer kennt, gegen ihn aber im Wege des Verwaltungsverfahrens nicht vorgehen kann, weil er im außereuropäischen Ausland wohnt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte ein in Hongkong lebender Taiwanese einen Wagen ausgeliehen und schließlich im absoluten Halteverbot abgestellt. Die Ordnungsbehörde ließ den Wagen abschleppen und erließ einen Gebührenbescheid gegen den Fahrzeughalter, der ihr Name und Anschrift des Fahrers in Hongkong mitteilte. Die Behörde hielt jedoch an ihrem Bescheid gegen den Halter fest. In... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 05.01.2011
- 6 L 539/10 -
VG Aachen: Straßenanlieger und Straßenbenutzer haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf gestreute Straßen
Erst bei Nichterfüllung der Pflicht und entstandenem Schaden kann Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden
Straßenbenutzer haben keinen Anspruch darauf, auf welche Weise die Gemeinde ihrer Pflicht zur Straßenreinigung einschließlich Winterwartung nachkommt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten die Antragsteller von der Stadt Schleiden, die vor ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lavagemisch zu streuen.Das Verwaltungsgericht Aachen verwies darauf, dass das Straßen- und Wegegesetz des Landes zwar den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auferlegt und sie zudem dazu anhält, bei Schnee... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 08.09.2010
- 10 O 458/10 -
LG Magdeburg: Stadt haftet zu 50 % wegen Verletzung der Streupflicht
Fußgängern ist das Ausweichen vom ungeräumten Gehweg auf die (geräumte) Fahrbahn nicht zuzumuten
Stürzt ein Fußgänger bei Glatteis auf einer Straße, weil die Stadt die ihr obliegende Streu- und Räumpflicht nicht ausreichend erfüllt hat, ist die Stadt dazu verpflichtet, der Krankenkasse die ärztlichen Behandlungskosten zu 50 % zu erstatten. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Im vorliegenden Verfahren ist wollte die mittlerweile 40jährige Bettina O. am 12. Januar 2009 gegen 09.30 Uhr in der Landeshauptstadt an einer Ampel die Kreuzung Olvenstedter Straße / Editharing überqueren. Die Straße selbst war gestreut und abgestumpft. Der Übergang von der Straße bei dem Fußgängerüberweg zum Bürgersteig hin war dagegen völlig vereist und mit Trittspuren versehen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 09.11.2010
- 10 O 1151/10 -
Gemeinde darf auch Nebenstraßen im Winter mit Salz streuen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art der Winterdienstbehandlung
Die Klage eines Anwohners gegen die Stadt Oberharz wegen Amtspflichtverletzung wurde vom Landgericht Magdeburg abgewiesen. Der Kläger begehrte Schadensersatz in Höhe von rund 2.000,- € wegen eines vermeintlichen Streusalzschadens an seinem Zaun.
Der Zaun grenzt das Grundstück des Klägers zur Straße ab. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, an der lediglich drei 2-Familien-Häuser liegen. Die Straße ist eng und hat ein Gefälle von höchstens 2 Prozent. Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h.Nach der diesjährigen Schneeschmelze stellte der Kläger im März Schäden an seinem Zaun fest. Hierfür sei das von... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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