wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 21.01.2022
8 U 37/21 -

Vorhandensein unzulässiger Abschalt­einrichtungen begründet allein keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Thermofenster und Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalt­einrichtungen

Das Vorhandensein von unzulässigen Abschalt­einrichtungen, wie etwa eines Thermofensters oder einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, begründet für sich genommen keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Dazu müssen vielmehr noch weitere vom Geschädigten darzulegende Umstände hinzutreten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 erhob der Käufer eines gebrauchten Mercedes GLA 220 CDI, in dem ein Motor vom Typ OM 651 EU6 eingebaut war, im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor dem Landgericht Dessau-Roßlau gegen die Verkäuferin Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs. In dem Fahrzeug waren ein Thermofenster (TF) und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) eingebaut. Der Kläger warf der Beklagten eine vorsätzliche Schädigung vor. Diesen Vorwurf wies die Beklagte mit der Begründung zurück, dass das TF als auch die KSR auf dem Prüfstand und im Realbetrieb im Grundsatz gleich arbeiten. Dies wurde vom Kraftfahrzeugbundesamt bestätigt. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Kein Vorliegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB liege nicht vor. Das Fahrzeug verfüge zwar über unzulässige Abschalteinrichtungen. Jedoch habe die Beklagte das Kraftfahrzeugbundesamt nicht getäuscht. Auch fehle es an einem Unrechtsbewusstsein der Beklagten. Allein das Vorhandensein des TF und der KSR begründe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne Hinzutreten weitere Umstände keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.

Fehlende Täuschung und fehlendes Unrechtsbewusstsein

Solche weitere Umstände habe der Kläger nicht darlegen können, so das Oberlandesgericht. Er hätte widerlegen müssen, dass das TF und die KSR auf dem Prüfstand und im Realbetrieb im Grundsatz gleich arbeiten. Somit sei keine Täuschung oder ein Unrechtsbewusstsein ersichtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 04.06.2021
    [Aktenzeichen: 2 O 631/20]
Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31536 Dokument-Nr. 31536

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31536

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH