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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.01.2017
- 13 UF 477/16 -
Ehefrau nimmt nach Trennung ihre serienmäßige Einbauküche mitsamt vom Ehemann angeschafften Erweiterungsteilen mit: Ehemann verliert nicht Eigentum an Erweiterungsteilen
Anspruch auf Schadensersatz gerichtet auf Rückgabe der Erweiterungsteile
Nimmt die Ehefrau nach der Trennung ihre in die Ehe eingebrachte serienmäßige Einbauküche mitsamt den vom Ehemann nachträglich angeschafften Erweiterungsteilen mit, so verliert er dadurch nicht das Eigentum an den Erweiterungsteilen gemäß § 947 Abs. 2 BGB. Der Ehemann kann in diesem Fall im Wege der Schadensersatzklage die Rückgabe der Erweiterungsteile verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2013 trennte sich ein Ehepaar. Die Ehefrau zog mitsamt den gemeinsamen Kindern aus dem Haus des Ehemanns. Dabei nahm sie die serienmäßige
Amtsgericht wies Antrag auf Schadensersatz zurück
Das Amtsgericht Koblenz wies den Antrag auf
Oberlandesgericht verneint auf Zahlung gerichteten Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Ehemann stehe kein auf Zahlung gerichteter Schadensersatzanspruch zu. Da er durch die
Kein Verlust des Eigentums durch Verbauen der Erweiterungsteile
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei es unrichtig, dass der Ehemann durch das Verbauen der Erweiterungsteile gemäß § 947 Abs. 2 BGB sein
Kein Eigentumserwerb durch Einbau der Küche in Haus
Der Ehemann habe darüber hinaus nicht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.07.2016
[Aktenzeichen: 181 F 190/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 1391 FamRZ 2017, 1391 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2291 NJW 2017, 2291 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 838 NJW-RR 2017, 838 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 421 NJW-Spezial 2017, 421
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Dokument-Nr. 25408
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