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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.01.2017
- 4 RVs 159/16 -
Beifahrer kann für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden
Öffnen der Beifahrertür eines fahrenden Fahrzeugs zur vorsätzlichen Schädigung eines Radfahrers stellt strafbaren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar
Öffnet ein Beifahrer die Beifahrertür eines fahrenden Pkw, um einen neben dem Fahrzeug befindlichen Radfahrer auffahren zu lassen oder zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen, kann er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch zu bestrafen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Strafurteil des Amtsgerichts Paderborn und das Berufungsurteil des Landgerichts Paderborn.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 34 Jahre alte Angeklagte aus Paderborn war
Vorinstanzen verurteilen Angeklagte und Mitangeklagten zur Freiheitsstrafe auf Bewährung
Das Amtsgericht Paderborn verurteilte den Angeklagten und den Mitangeklagten jeweils wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer zur Bewährung ausgesetzten
Angeklagter hat sich als Mittäter schuldig gemacht
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist der Angeklagte zu Recht insbesondere wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden. Der Angeklagte sei, so das Gericht,
Öffnen der Fahrertür stellt vorsätzliches Hindernis im Sinne von § 315 b Absatz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch dar
Angeklagter und Mitangeklagter hätten damit vorsätzlich ein Hindernis im Sinne von § 315 b Absatz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch bereitet. Der bewusst zweckwidrige Einsatz des Fahrzeugs sei mit einer verkehrsfeindlichen Einstellung beider Angeklagten erfolgt, denen es gezielt darauf angekommen sei, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Autoraser nach tödlichem Ausgang eines illegalen Straßenrennens wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
(Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017
[Aktenzeichen: 535 Ks 8/16]) - Beifahrer, der zugleich Halter des Wagens ist, kann nicht für Unfallflucht des Fahrers verantwortlich gemacht werden
(Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 02.10.2007
[Aktenzeichen: 3 U 27/07]) - BGH: Einleitung einer Vollbremsung und Anstoß an Hindernis belegt allein keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Autofahrers
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2018
[Aktenzeichen: 4 StR 505/18])
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Dokument-Nr. 24014
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