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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2019
- 6 U 6/19 -
Teilnahme an Gewinnspiel darf an Einwilligung in Erhalt von Werbung gekoppelt sein
Einwilligungserklärung zur Preisgabe persönlicher Daten durch Gewinnspielteilnahem muss eindeutig sein
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den Erhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängig gemacht werden darf.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die
OLG: Auf Verbraucher darf kein Druck ausgeübt werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass dies möglich sei, da keine Bedenken bestehen, wenn der
Verknüpfung der Gewinnspielteilnahme mit Einwilligungserklärung für Werbung steht Freiwilligkeit an Teilnahme nicht entgegen
Hierfür reiche nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein bloßes Anlocken durch Versprechen einer Vergünstigung, wie etwa einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2020
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
- Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.2014
[Aktenzeichen: 2-06 O 030/14]) - E-Mail-Werbung: Unternehmen muss Einwilligung des Verbrauchers beweisen
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.11.2013
[Aktenzeichen: 2 HK O 111/12]) - Gewinnspiel darf nicht an Zustimmung zur Werbung gekoppelt werden
(Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2011
[Aktenzeichen: 16 O 249/10])
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Dokument-Nr. 28314
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