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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 05.01.2009
- 10 LA 316/08 -
Keine unzulässige Wahlwerbung durch ehrenamtlichen Bürgermeister wegen Schreibens an Erstwähler
Amtsträger darf sich als Kandidat in gleicher Weise an der Wahl beteiligen, wie andere Bewerber
Wenn ein ehrenamtlicher Bürgermeisters an die Erstwähler seiner Gemeinde einen Brief schreibt, in dem er diese zur Wahlbeteiligung auffordert, stellt dies nach einer Entscheidung des OVG Niedersachsen keine unzulässige Wahlbeeinflussung dar. Die Richter erklärten die Wahl für gültig.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich in einem Berufungszulassungsverfahren mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Bürgermeisterwahlen zu stellen sind. Im zu entscheidenden Fall hatte ein ehrenamtlicher
Erstwähleranschreiben ist keine zur Ungültigkeit der Wahl führende unzulässige Wahlbeeinflussung
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt, dass es sich bei dem Erstwähleranschreiben nicht um eine zur Ungültigkeit der
Darüber hinaus hatte der Senat darüber zu entscheiden, inwieweit von Privatpersonen in ein Internet-Forum eingestellte unwahre Tatsachenbehauptungen über einen Mitbewerber eine unzulässige Wahlbeeinflussung darstellen können.
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Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier: Schreiben des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler).
Zu den Voraussetzungen, unter denen Einwirkungen von privater Seite als unzulässige Wahlbeeinflussung anzusehen sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 05.02.2009
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: 1 A 93/08]
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Dokument-Nr. 7395
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