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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Wahlrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2012
- 2 BvC 3/11 -
Wahlkreiseinteilung für Bundestagswahl 2009 genügt Anforderungen des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit
Einteilung der Wahlkreise auf Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung begründet keinen Wahlfehler
Die Einteilung der Wahlkreise auf Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung begründet keinen Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2009. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Wahlprüfungsbeschwerde zurück, die sich gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag richtete.
Die Rüge des Beschwerdeführers betrifft die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag.Die Grundsätze hierfür sind in § 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) geregelt. Danach erfolgt die Einteilung der insgesamt 299 Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung. Die Zahl der Wahlkreise in den Ländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises orientiert sich an der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise und soll von dieser nicht um mehr als 15 % nach oben oder unten abweichen; bei einer Abweichung von... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
- VerfGH 155 A/11 -
Erfolgloser Eilantrag auf Wiederholung der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bzw. Nichtanwendung der 3 %- Sperrklausel
Partei sieht Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit beeinträchtigt
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Tierschutzpartei hält die im Berliner Landeswahlgesetz vorgesehne 3 %-Sperrklausel bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung für rechtswidrig. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat einen diesbezüglichen Eilantrag der Partei abgewiesen.
Die 3 %-Sperrklausel ist in Art. 70 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin und in § 22 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes enthalten. Sie regelt, dass auf Bezirkswahlvorschläge, für die weniger als drei vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, keine Sitze entfallen. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei und eine ihrer Kandidatinnen halten die 3 %-Sperrklausel für verfassungswidrig... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.11.2011
- 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10 und 2 BvC 8/10 -
BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt nicht zu Anordnung von Neuwahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt. Demgegenüber hat der Senat die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage „starrer“ Listen nicht beanstandet. Die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedoch nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass das Europawahlgesetz als deutsches Bundesrecht an den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen ist. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet bei der Verhältniswahl, die auch für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2011
- VG 1 L 293.11 -
VG Berlin: NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen
Plakate erfüllten in objektiver Hinsicht weder Tatbestand der Volksverhetzung noch Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Die NPD muss Plakate, mit denen sie für sich zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 wirbt, nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht entfernen.
Im Berliner Wahlkampf wirbt die Partei gegenwärtig u.a. mit zwei Plakaten: Eines zeigt unter der Überschrift „Guten Heimflug“ drei gezeichnete Personen auf einem fliegenden Teppich sitzend (eine dunkelhäutige Person, eine Frau mit muslimischem Kopftuch und ein Mann mit turbanähnlicher Kopfbedeckung und Schnurrbart). Das andere Plakat zeigt den NPD-Bundesvorsitzenden auf einem Motorrad... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2011
- OVG 3 S 112.11 -
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: rbb muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
Auch OVG bejaht Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der NPD gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.Das Verwaltungsgericht war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wahlwerbespot den Straftatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) erfülle, weil er Ausländer mit Straftätern gleichsetze. Dem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
- 1 M 127/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate
Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab
Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.
Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel den Bürgermeister der Stadt Eggesin zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
- 1 M 146/11, 1 M 145/11 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate
Je größer die Gemeinde, desto mehr Plakate für die NPD
Die Beschwerde der NPD wegen Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate in Löcknitz ist erfolglos, in Wolgast jedoch teilweise erfolgreich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt die NPD die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.08.2011
- VG 2 L 131.11 -
rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen
Werbespot erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss einen Wahlwerbespot der NPD aus Anlass der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September nicht ausstrahlen, da der Werbespot den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Aus Anlass der Berliner Wahl stellt der rbb den Parteien Sendezeit zur Verfügung. Der Sender hatte sich geweigert, den Spot der NPD auszustrahlen, weil er darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah.Das Verwaltungsgericht Berlin teilte die Bewertung des rbb. Der Werbefilm erfülle den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Danach wird bestraft, wer in einer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Berlin, Beschluss vom 11.08.2011
- 27 O 468/11 -
"Pro Deutschland" darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben
Bürgerbewegung "Pro Deutschland" verletzt Sarrazins Namensrechte
Die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" darf keine Wahlwerbung mit dem Namen Thilo Sarrazins betreiben. Dies hat das Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung untersagt.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat die Bürgerbewegung "Pro Deutschland" im Berliner Wahlkampf den Slogan "Wählen gehen für Thilos Thesen" verwendet. Diesen hat sie neben einer Abbildung wiedergegeben, die eine durchgestrichene Moschee zeigt.Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Thilo Sarrazins Rechte am eigenen Namen durch diesen Slogan verletzt werden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
- 6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11 -
VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt
Gesamtzahl von einem Wahlplakat pro 100 Einwohner für wirksame Wahlwerbung ausreichend
In kleineren Städten und Gemeinden ist eine Gesamtzahl von einem Plakat pro 100 Einwohner für eine wirksame Wahlwerbung ausreichend. Dies entschied das Verwaltungsgericht Greifswald und lehnte die Anträge des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der NPD weitere Sondernutzungserlaubnisse für das Anbringen zusätzlicher Wahlplakate zu erhalten ab.
In den zugrunde liegenden Streitfällen hatte die NPD für die Stadt Wolgast weitere 97 Wahlplakate zu den ihr bereits genehmigten 22 Plakaten begehrt (Az. 6 B 726/11). Die FDB begehrte für die Stadt Eggesin die Genehmigung für weitere 40 zu den bereits vorhandenen 20 Wahlplakaten (Az. 6 B 732/11). Zudem forderte NPD im Verfahren gegen den Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun weitere... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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