wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.09.2023
L 10 KR 259/22 -

Bundeswehr-Berater und Übersetzer grundsätzlich sozial­versicherungs­pflichtig

Beschäftigung unterliegt aufgrund der Ausgestaltung der Tätigkeit der Sozial­versicherungs­pflicht

Ein für die Bundeswehr tätiger landeskundlicher Berater und Übersetzer ist grundsätzlich sozial­versicherungs­pflichtig. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.

Der Kläger war als landeskundlicher Berater und Übersetzer für die Bundeswehr tätig und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger 2016 meldete die Bundeswehr den Kläger rückwirkend zum 01.11.2014 zur Sozialversicherung an. Für die davorliegende Zeit beantragte der Kläger 2019, ihm Beitragszuschüsse zur GKV nachzuzahlen. Die beklagte Bundesrepublik lehnte seinen Antrag ab, das Sozialgericht Köln wies die Klage ab.

Bundeswehr-Berater in Bundeswehr eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat diese Entscheidung nun bestätigt. Dem Grunde nach stehe dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von Arbeitgeberzuschüssen nach § 257 Abs. 1 S. 1 SGB V zu. Er sei nicht selbständig tätig und nur wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltsgrenze versicherungsfrei gewesen. Es überwögen die Umstände, die für eine Beschäftigung sprächen, denn er sei in den Betrieb eines Fernmeldeaufklärungsabschnitts bzw. eines Bataillons Elektronische Kampfführung eingegliedert und dabei weisungsabhängig gewesen. Zeit, Dauer, Ort sowie Art der Ausführung der von ihm geschuldeten Tätigkeit seien durch die Vorgaben der Bundeswehr in wesentlichen Punkten vorbestimmt gewesen. Die enge Eingliederung in die Arbeitsabläufe der Bundeswehr zeige sich zunächst daran, dass diese die Übersetzungsaufträge nach Dringlichkeit der zu übersetzenden Audiodateien vorsortiere und die landeskundlichen Berater sie in dieser Reihenfolge zu übersetzen hätten. Zudem hätten die landeskundlichen Berater ihre Übersetzungstätigkeiten ausschließlich in einem festgelegten Sicherheitsbereich der Dienststelle nach den Vorgaben der Bundeswehr und unter Nutzung der von der Bundeswehr zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu leisten, ohne dass ihnen dabei noch nennenswerte Handlungsspielräume verblieben.

Anspruch aber verjährt

Der Anspruch sei jedoch nicht mehr durchsetzbar, weil er Ende 2018 verjährt sei. Die Berufung auf die Verjährung durch die Beklagte sei auch nicht treuwidrig gewesen, weil der Kläger durch die Beklagte nicht davon abgehalten worden sei, seine Ansprüche auf Beitragszuschüsse zwischen der Betriebsprüfung Anfang 2016 und dem Eintritt der Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 geltend zu machen. Der Kläger hat Revision beim BSG eingelegt (Az. B 12 KR 12/23).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2024
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berater/Beraterin | Bundeswehr | Sozialversicherungspflicht | Verjährung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33689 Dokument-Nr. 33689

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33689

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH