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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023
- 5 NBs 59/23 -
Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Geldstrafe und Fahrverbot tat- und schuldangemessen
Fährt man betrunken mit einem E-Scooter, hat das regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Im Fall eines Mannes, der nur 150 Meter weit fahren wollte, hält das LG Osnabrück allerdings ein fünfmonatiges Fahrverbot für ausreichend.
Erstinstanzlich sah das Amtsgericht Osnabrück von der
Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt stellt den Regelfall dar
Das LG Osnabrück verwarf die Berufung als unbegründet. Sie ist damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Im Rahmen der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter der 5. Kleinen Strafkammer, dass nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung bei einer
Mann zeigt Reue und entschuldigt sich
Er habe nicht nur sein Verhalten bereut und sich hierfür entschuldigt, sondern auch seinen Worten Taten folgen lassen, so der Vorsitzende der 5. Kleinen Strafkammer. Der Angeklagte habe an einem verkehrspädagogischen Seminar teilgenommen und mit medizinischen Gutachten - im Rahmen der wissenschaftlichen Erkenntnisse - nachgewiesen, dass er in den vergangenen Monaten keinen Alkohol getrunken habe. Die Kammer gehe daher davon aus, dass der Angeklagte - nunmehr - geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sei, mithin eine Ausnahme vom Regelfall vorliege. Die ausgeurteilte Geldstrafe sowie das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2023
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33198
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