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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Scooter“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023
- 1 ORs 33/23 -
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kostet Fahrerlaubnis
Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat klargestellt, dass die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
Der Angeklagte befuhr in Göttingen in alkoholisiertem Zustand mit einem E-Scooter die Reinhäuser Landstraße. Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten einen Blutalkoholwert von 1,83 Promille fest. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe. Daneben verhängte es als weitere Strafe ein Fahrverbot, sah aber von einer Entziehung der Fahrerlaubnis ab. Zwar gelte nach § 69 des Strafgesetzbuches (StGB), dass ein Täter, der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wird, in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. Jedoch habe der Angeklagte „nur“ einen E-Scooter verwendet und... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 06.09.2023
- 297 OWi 812/23 -
Behinderung von Fußgängern durch abgestellten E-Scooter: Halter haftet für Parkverstoß
Parken quer auf Mittelfläche des Gehwegs stellt Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO dar
Wird ein E-Scooter quer auf der Mittelfläche eines Gehwegs abgestellt und kommt es dadurch zu einer Behinderung von Fußgängern, liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vor. Zudem liegt ein Parkverstoß nach § 25 a StVG vor, was zu einer Haftung des Halters des E-Scooters führen kann. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2023 wurde ein nach dem Carsharing-Modell angebotener E-Scooter vom Nutzer quer zur Mittefläche eines Gehwegs in Berlin abgestellt. Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, wurde die Betreiberin der E-Scooter-Vermietung zur Kostentragung für das Bußgeldverfahren herangezogen. Da diese damit nicht einverstanden war, beantragte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.10.2023
- 11 A 339/23 -
Pauschale Jahresgebühr für das Abstellen von E-Scooter rechtswidrig
Pauschale Festsetzung der Jahresgebühr unabhängig von der Nutzungsdauer verstößt gegen das Äquivalenzprinzip
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27.07.2022 für die Zeit bis zum 31.12.2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung, die die... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.08.2023
- 5 NBs 59/23 -
Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Geldstrafe und Fahrverbot tat- und schuldangemessen
Fährt man betrunken mit einem E-Scooter, hat das regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Im Fall eines Mannes, der nur 150 Meter weit fahren wollte, hält das LG Osnabrück allerdings ein fünfmonatiges Fahrverbot für ausreichend.
Erstinstanzlich sah das Amtsgericht Osnabrück von der Entziehung der Fahrerlaubnis ab. Es sprach indes ein Fahrverbot von 5 Monaten aus. Hiergegen richtete sich die Berufung der Staatsanwaltschaft, die das Rechtsmittel nachträglich auf den Rechtsfolgenausspruch, mithin die ausgeurteilten Sanktionen, beschränkte.Das LG Osnabrück verwarf die Berufung als unbegründet.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.07.2023
- 11 L 184/23 -
Führerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum
Cannabiskonsum rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnisentzug
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller war im Juli 2022 mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs. Da er Schlangenlinien fuhr und mehrfach nah an geparkte Autos geriet, wurde er von der Polizei angehalten und ihm eine Blutprobe abgenommen. Diese wies einen THC-Wert von 4,4 ng/ml auf. Gegenüber den Polizisten äußerte der Antragsteller, jeden Tag Cannabis zu konsumieren und jeden Tag Auto zu fahren;... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.04.2023
- 11 BV 22.1234 -
BayVGH: Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten
Radfahren nach Alkoholdelikt mit Auto kann nicht verboten werden
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es den Fahrerlaubnisbehörden nicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden.
Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verbieten, wenn sich jemand - insbesondere durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - als hierzu ungeeignet erweist. Umstritten war dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden kann.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2023
- 1 Ss 276/22 -
Regelmäßig Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter
Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf die Sprungrevision hin das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, mit welchem die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Erteilung einer Sperrfrist abgelehnt worden war.
Der Angeklagte befuhr im Frühjahr 2022 nach Mitternacht die Niedenau in Frankfurt am Main. Seine Blutalkoholkonzentration lag bei mindestens 1,64 Promille. Er hatte sich nach einem vorausgegangenen Barbesuch, bei dem er Wodka-Soda und Bier getrunken hatte, spontan dazu entschlossen, für die Rückfahrt ins Europaviertel einen E-Scooter zu nutzen. Das Amtsgericht hat ihn wegen fahrlässiger... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.05.2023
- 11 B 96/23 -
Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig
Sondernutzungsgebühr darf der Höhe nach nicht identisch mit der Gebühr für eine fünfmonatige Nutzung sein
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27. Juli 2022 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2023
- 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22 und 21 L 1439/22 -
Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig
Gebührenhöhe sei auch nicht unverhältnismäßig
Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Klagen von vier E-Scooter-Betreibern abgewiesen. Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag hat das Gericht ebenfalls abgelehnt.
Der Rat der Stadt Köln änderte im Mai 2022 die Sondernutzungssatzung und erließ neue Gebührentarife. Danach können Betreiber von E-Scooter-Verleihsystemen mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegt werden. Auf Grundlage der so geänderten Satzung setzte die Stadt Köln Ende Juli 2022 gegen die im Stadtgebiet aktiven Verleiher Gebühren in Höhe von bis zu 450.000 Euro... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 23.02.2022
- W 6 K 21.1113 -
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen
Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Die Fahrt mit einem E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Denn in diesem Fall besteht die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 wurde ein Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verkehrskontrolle in Bayern dabei erwischt, wie er unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen einen E-Scooter fuhr. Die Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis,... Lesen Sie mehr
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