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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.03.2016
- 8 O 7495/15 -
Schäden aufgrund des Überfahrens einer erkennbaren Bodenwelle nicht durch Vollkaskoversicherung abgedeckt
Kein Vorliegen eines versicherten Unfalls
Wird ein Fahrzeug bei dem Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle beschädigt, so haftet dafür nicht die Vollkaskoversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein versicherter Unfall, sondern ein versicherter Betriebsschaden vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Mai 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es auf einer kanarischen Insel mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch Vollkaskoversicherung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied gegen den Fahrer. Ihm stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, da ein versicherter
Überfahren einer erkennbaren Bodenwelle stellt nicht versicherter Betriebsvorgang dar
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2018
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 529 DAR 2017, 529 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2017, Seite: 137 r+s 2017, 137 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 280 zfs 2017, 280
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Dokument-Nr. 26450
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