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Landgericht Münster, Urteil vom 18.12.2002
- 10 O 586/02 -
4.500,- Euro Schmerzensgeld nach grobem Foulspiel
Schuldhafter Regelverstoß
Das Landgericht Münster hat den Spieler einer Fußballaltherrenmannschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.500,- Euro sowie Schadensersatz verurteilt.
Während eines Freundschaftsspiels war er von hinten in die Beine des auf der Gegenseite spielenden Klägers gegrätscht. Dabei wurde das rechte Bein des Klägers getroffen. Der Kläger erlitt einen Knöchel- und Wadenbeinbruch. Im Anschluss an das Foulspiel zeigte der Schiedsrichter dem Beklagten die rote Karte.
Schuldhafter Regelverstoß
Eine Haftung für Verletzungen beim Fußballsport tritt ein, wenn ein schuldhafter
Maßstab für einen Schuldvorwurf darf nicht zu streng angesetzt werden
Dabei sind die Besonderheiten des Fußballsports zu berücksichtigen, in denen die Hektik und Eigenart als schnelles Kampfspiel von jedem Spieler oft spontane Entscheidungen fordert, bei denen er in Bruchteilen von Sekunden Chancen und Risiken gegeneinander abwägen muss, um im Spiel erfolgreich zu sein. Daher darf der Maßstab für einen Schuldvorwurf nicht zu streng angesetzt werden. Dieser Maßstab war unter den gegebenen Umständen nach Ansicht der Kammer jedoch überschritten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2005
Quelle: ra-online, LG Münster
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Dokument-Nr. 1763
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