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Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.02.2018
- 332 O 412/16 -
Widerruf eines zur Finanzierung von Ferienhäusern geschlossenen Darlehensvertrags nicht immer möglich
Darlehensvertrages zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern ist nicht per se Verbrauchergeschäft
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages zum Zweck der Finanzierung von Ferienhäusern nicht per se ein Verbrauchergeschäft ist, für das ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls haben im Jahr 2007 bei der Beklagten ein
Kläger handelten nicht als Verbraucher
Das Landgericht Hamburg wies die Klage auf Ansprüche nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2016
[Aktenzeichen: XI ZR 434/15]) - Unzutreffende Belehrung über Widerrufsrecht rechtfertigt Widerruf eines Darlehensvertrags trotz Ablauf der Widerrufsfrist
(Landgericht Cottbus, Urteil vom 08.08.2016
[Aktenzeichen: 2 O 327/15])
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Dokument-Nr. 25941
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