Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.04.2019
- 2-13 S 55/18 -
Verwalter darf grundsätzlich nicht eigenmächtig selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen einleiten
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens stellt keine Notmaßnahme im Sinne von § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG dar
Kann sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf die Geltendmachung von Mängelrechten gegen den Bauträger einigen, darf der Verwalter nicht eigenmächtig ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche einleiten. Ein solches Verhalten stellt keine Notmaßnahme im Sinne von § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Amtsgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Amtsgericht Limburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Verwalterin. Ihrer Meinung nach sei ihr Handeln als
Landgericht verneint Recht zur eigenmächtigen Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Verwalterin zurückzuweisen. Sie habe nicht gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG
Zurücknahme der Berufung
Die Verwalterin nahm die Berufung schließlich zurück.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Limburg, Urteil vom 27.02.2018
[Aktenzeichen: 4 C 901/17 (18)]
Jahrgang: 2019, Seite: 479 WuM 2019, 479
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27890
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27890
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.