wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.01.2024
67 S 184/23 -

Auszug eines Mitmieters begründet berechtigtes Interesse an Untervermietung des freiwerdenden Zimmers

Beseitigung oder Verringerung der Gefahr der Beendigung des gesamten Mietverhältnisses

Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, so besteht ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung des freiwerdenden Zimmers gemäß § 553 Abs. 1 BGB, wenn dadurch die Gefahr der Beendigung des gesamten Mietverhältnisses durch den ausziehenden Mieter beseitigt oder verringert wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 3-Zimmer-Wohnung in Berlin wurde von drei Mietern bewohnt. Im September 2022 zog einer der Mieter aus und bezog eine Wohnung in einem Studentenwohnheim. Er blieb aber weiter Mieter der Wohnung. Die übrigen Mieter wollten nunmehr das freiwerdende Zimmer untervermieten, was die Vermieterin ablehnte. Die Mieter erhoben daraufhin Klage. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Klägern stehe gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung zu. Die in der Wohnung verbleibenden Mieter haben ein berechtigtes Interesse daran, den bisher im Innenverhältnis auf den ausgezogenen Mitmieter entfallenden Anteil des Mietzinses durch die Aufnahme eines Untermieters zu kompensieren, sofern dadurch die Gefahr einer vom ausziehenden Mieter veranlassten Beendigung des gesamten Mietverhältnisses beseitig oder verringert wird. Das beim ausziehenden Mieter kein berechtigtes Interesse besteht, sei unerheblich, da es ausreiche, dass das berechtigte Interesse bei einem Mieter vorliegt.

Kein Widerspruch zur Rechts- und Sozialwohnung

Dass der ausziehende Mieter nunmehr Mieter zweier Wohnung ist, stehe dies nach Ansicht des Landgerichts nicht im Widerspruch zur Rechts- und Sozialordnung. Ein missbräuchliches Entziehen von Wohnraum liege nicht vor. Durch die beabsichtigte Untervermietung werde kein Leerstand geschaffen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.06.2023
    [Aktenzeichen: 27 C 226/22]
Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auszug | berechtigtes Interesse | Mitbewohner | Mitmieter | Untermieter | Untervermietung | Untermiete
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 149
GE 2024, 149
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 82
WuM 2024, 82

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33712 Dokument-Nr. 33712

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33712

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH