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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2012
- 15 O 199/11 -
Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen
"Geistiges Band" zerschnitten
Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
Der Künstler hatte beanstandet, eine Sanierungsfirma habe im Auftrag des Landes Berlin sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ absichtlich vernichtet und so sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt: Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei „irreversibel zerschnitten“ worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 13000
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07.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »
Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines ...
Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
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