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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2014
- 19 Sa 322/13 -
Kündigung nach ehrenrührigen Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen zulässig
Schwerwiegende Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten machen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar
Stellt ein Arbeitnehmer ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wurde von dem beklagten Landkreis in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt. Sie erhob vor allem gegen die Kämmerin, aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe; so sei es u. a. zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen. Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Arbeitsvertragliche Verpflichtungen durch Falschbeschuldigungen der Kollegen schwerwiegend verletzt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 17645
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