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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.07.2017
- 10 Sa 491/17 -
Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Beschäftigungsverbot aufgrund Schwangerschaft
Interesse an Jobwechsel widerspricht nicht mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot
Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der
Arbeitsgericht wies Klage ab
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Aufgrund des Nutzerprofils auf
Landesarbeitsgericht bejaht Anspruch auf Vergütung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Ihr stehe ein Anspruch auf Vergütung bei
Nutzerprofil bei XING widerspricht nicht Beschäftigungsverbot
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts stelle das Vorhandensein eines Nutzerprofils bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2017
[Aktenzeichen: 8 Ca 11892/16]
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Dokument-Nr. 25283
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