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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.08.2013
- L 6 AS 337/12 -
Hartz IV: Kein Mehrbedarf für stillende Mütter
Mehrbedarf für stillende Mütter gesetzlich nicht vorgesehen
Eine stillende Mutter hat keinen Anspruch auf Hartz IV-Mehrbedarf. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte eine stillende Mutter, die
Erhöhte Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist nicht krankheitsbedingt
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben der Hartz IV-Behörde Recht. Anders als für schwangere Frauen sei ein
Gesetzgeber muss Mehrbedarf für stillende Mütter nicht regeln
Eine Regelleistung grundsätzlich als Festbetrag zu gewähren, verstoße auch nicht gegen Verfassungsrecht, da der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenentscheidungen typisierende und pauschalierende Regelungen treffen dürfe. Der im Regelsatz enthaltene Anteil für Ernährung müsse deshalb nicht dem individuellen Bedarf angepasst werden. Daher müsse der Gesetzgeber einen
Hinweise zur Rechtslage
§ 21 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
(2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein
(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2013
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Hartz IV: Krankhaftes Untergewicht kann zu Mehrbedarf führen
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 09.07.2013
[Aktenzeichen: S 22 AS 866/11 WA]) - ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013
[Aktenzeichen: L 6 AS 291/10]) - Vater hat keinen Anspruch auf Hartz IV-Mehrbedarf für nicht notwendigen "Abholservice" der Kinder
(Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: S 11 AS 1953/12 ER])
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Dokument-Nr. 16994
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