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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2021
- 6 K 2196/17.K.G.F -
Fehlende Erdienbarkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage rechtfertigt keinen Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung
Kriterium der Erdienbarkeit bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge nicht anzuwenden
Das Finanzgericht hatte sich mit der Frage der steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage auseinanderzusetzen.
Die Klägerin ist eine im Jahr 2012 gegründete Kapitalgesellschaft. Kurz nach ihrer Gründung erteilte sie ihrem
FG: Pensionszusage ist steuerlich anzuerkennen
Das FG Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Das Finanzamt habe zu Unrecht verdeckte Gewinnausschüttungen angenommen. Die Pensionszusage enthalte eindeutige Angaben zur Höhe der in Aussicht gestellten zukünftigen Leistungen (§ 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG). Die steuerliche Anerkennung der Zusage scheitere auch nicht an einer fehlenden Erdienbarkeit. Dazu habe der Bundesfinanzhof entschieden, dass dieses Kriterium bei einer durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31287
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