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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010
- 6 A 10038/10.OVG -
Erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse Bullmastiff rechtmäßig
Typische Rassemerkmale rechtfertigten Einstufung des Hunde als "gefährlich" und daraus resultierende erhöhte Besteuerung
Die Erhebung von erhöhter Steuer für Hunde der Rasse Bullmastiff ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Halterin zweier
Kommunaler Satzungsgeber darf durch erhöhte Besteuerung auf Begrenzung des Bestands der Hunde hinwirken
Die typischen Rassemerkmale des Bullmastiffs rechtfertigten, diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9590
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