wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Dr. Karl-Heinz Belser, Mannheim(beschäftigt sich mit: Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Belser
RA Heiko Boese, Hamburg(beschäftigt sich mit: Insolvenzrecht und Baurecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Heiko Boese
RAin Isabella Schmidt-Mrozek, Nagold(beschäftigt sich mit: Erbrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Baurecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Isabella Schmidt-Mrozek
RA Matthias Sültrup-Bonse, Münster(beschäftigt sich mit: Steuerrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Matthias Sültrup-Bonse
RA Rüdiger Wittkop, Essen(beschäftigt sich mit: Reiserecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Rüdiger Wittkop
RA Markus Becky, Heidelberg(beschäftigt sich mit: Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Baurecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Markus Becky

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.10.2010
Vf. 19-VII-09 -

Angabe der Konfession in Lohnsteuerkarte rechtmäßig

VerfGH Bayern: Kirchensteuerabzug per Lohnsteuerkarte ist rechtens

Dass auf der Lohnsteuerkarte auch die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers eingetragen ist, verletzt nicht die Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer so genannten Popularklage.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Die Antragsteller wandten sich gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und die Weitergabe dieser Daten an den Arbeitgeber zu dulden. Sie griffen in diesem Zusammenhang Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 Satz 1 Kirchensteuergesetz an. Nach ihrer Auffassung verstoße es gegen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 100, 101 BV) und auf Verschweigen der Religionszugehörigkeit (Art. 107 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 BV), dass der Arbeitgeber beim Abzug der Kirchenlohnsteuer Kenntnis von der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft erlangt.

Richter weisen Klage ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage am 12. Oktober 2010 abgewiesen. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeber beim Abzug der Kirchenlohnsteuer gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 25 Satz 1 Kirchensteuergesetz Kenntnis von der formellen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft erlangt.

Kein Verstoß gegen Bayerische Verfassung

Werbung

Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 Satz 1 Kirchensteuergesetz verstießen nicht gegen die Bayerische Verfassung, urteilte der Verfassungsgerichtshof.

Offenbarung der religiösen Überzeugung

Art. 107 Abs. 5 Satz 1 BV sei nicht verletzt. Nach dieser Bestimmung sei niemand verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits am 17. Oktober 1967 entschieden, dass das Verfahren beim Abzug der Kirchenlohnsteuer in der von den Antragstellern beanstandeten Form nicht gegen Art. 107 Abs. 5 BV verstoße. Diese Auffassung werde seither in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs wiederholt bestätigt, führte der Verfassungsgerichtshof aus. Auch in der verfassungsrechtlichen Kommentarliteratur werde die Rechtmäßigkeit des von den Antragstellern kritisierten Lohnsteuerabzugsverfahrens nahezu einhellig bejaht. Es bestehe daher kein Anlass, die aufgeworfenen Fragen erneut zu vertiefen, urteile der Verfassungsgerichtshof.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das eine Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100, 101 BV) darstelle, werde durch die angegriffenen Normen nicht verletzt. Es gebe dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Hierdurch werde jedoch im Hinblick auf das personenbezogene Merkmal der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die zur Erhebung von Kirchensteuern berechtigt sei, ein weitergehender Schutz als durch das insoweit spezielle religiöse Schweigerecht aus Art. 107 Abs. 5 Satz 1 BV nicht garantiert. Die mit dem Verfahren beim Abzug der Kirchenlohnsteuer verbundene Beschränkung der negativen Bekenntnisfreiheit sei dem Grunde nach durch die Verfassung selbst vorgesehen. Sie ergebe sich aus Art. 107 Abs. 5 Satz 2 BV in Verbindung mit dem Steuererhebungsrecht der Kirchen nach Art. 143 Abs. 3 BV. Die Einschränkung in Art. 107 Abs. 5 Satz 2 BV betreffe im Übrigen nicht die religiöse Überzeugung, sondern lediglich die formale Konfessionszugehörigkeit. Deshalb ermöglichten die angegriffenen Bestimmungen auch nur die Weitergabe der Information über die formelle Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an den Arbeitgeber, führten die Richter aus.

der Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeber beim Abzug der Kirchenlohnsteuer gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 25 Satz 1 KirchStG Kenntnis von der formellen Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft erlangt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2010
Quelle: ra-online, Bayerische Verfassungsgerichtshof

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10418

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10418 Dokument-Nr. 10418


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


18.10.2010, 02:00 Uhr von Redaktion »

Angabe der Konfession in Lohnsteuerkarte rechtmäßig

Dass auf der Lohnsteuerkarte auch die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers eingetragen ist, verletzt nicht die Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer so genannten Popularklage.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.