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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.07.2019
- BVerwG 8 C 1.19 -
Durch DDR-Grenzsicherungsmaßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigungen können verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden
An früheren DDR-Grenzen ausgelöste Grenzsicherungsmaßnahmen zur Verhinderung eines Grenzübertritts waren rechtswidrig
Die zur Verhinderung eines Grenzübertritts an der früheren Grenze der DDR ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen waren rechtsstaatswidrig. Eine infolge dieser Maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigung kann verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte seine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Zur Begründung seines Antrags machte er u.a. geltend, dass ihm im Dezember 1988 die Flucht aus der
VG verneint Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Das Verwaltungsgericht Potsdam wies die dagegen erhobene Klage ab. Ein Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bestehe nicht. Bei den Grenzsicherungsmaßnahmen der
Grenzsicherungsmaßnahmen verstoßen in schwerwiegender Weise gegen Prinzipien der Gerechtigkeit und der Verhältnismäßigkeit
Die Revision des Klägers hatte Erfolg und führte zur Verpflichtung des Beklagten, die Rechtsstaatswidrigkeit der ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen festzustellen. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Grenzsicherungsmaßnahmen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 15.11.2016
[Aktenzeichen: 11 K 211/16]
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Dokument-Nr. 27692
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