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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2014
- BVerwG 6 C 32.13 -
"Pro Sieben" darf regionale Werbespots senden
Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses sind nur redaktionelle Programminhalte und nicht die Werbung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkrechts verstößt, wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet das Fernsehprogramm "Pro Sieben". Sie beabsichtigt, solchen Werbekunden, für die eine bundesweite Fernsehwerbung nicht attraktiv ist, die Möglichkeit regionaler Werbespots anzubieten. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlt ihr hierfür die Berechtigung:
Rundfunkstaatsvertrages enthält keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots
Der hiergegen gerichteten Sprungrevision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben. Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses sind nur die redaktionellen Programminhalte, nicht die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 20366
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