wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2013
XII ZR 143/11 -

BGH: Keine vertragswidrige Gebrauchs­überlassung an Dritte bei Verbleib des nicht mietenden Ehegatten in Ehewohnung

Nicht mietender Ehegatte ist nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB

Trennt sich ein Ehepaar und zieht einer der Ehegatten aus der Wohnung aus, so verliert sie dadurch nicht ihre Eigenschaft als Ehewohnung. Ist der verbleibende Ehegatte nicht Mieter, ist eine Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen einer vertragswidrigen Gebrauchs­überlassung an einen Dritten unzulässig. Denn der verbleibende, nicht mietende Ehegatte ist in diesem Fall nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2006 trennte sich eine Ehepaar. Die Ehefrau zog daraufhin aus der von ihr angemieteten Wohnung aus und beantragte die Scheidung. Der Ehemann, selbst nicht Mieter der Wohnung, verblieb in dieser. Nachdem die Vermieterin davon Kenntnis erhielt, kündigte sie nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an einen Dritten. Die Ehefrau und Mieterin der Wohnung erkannte die Kündigung jedoch nicht an, woraufhin es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam.

Amtsgericht und Landgericht verneinten Wirksamkeit der Kündigung

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hamburg verneinten die Wirksamkeit der Kündigung. Dagegen richtete sich die Revision der Vermieterin.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Recht zur Kündigung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Vermieterin zurück. Ihr habe kein Recht zur Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung zugestanden. Denn verbleibt der Ehegatte, der nicht Mieter ist, während der Trennungszeit in der Ehewohnung, so sei er grundsätzlich nicht als Dritter im Sinne von § 540 BGB zu werten.

Qualifizierung als Ehewohnung hängt nicht vom Verbleib beider Eheleute in Wohnung ab

Die Wohnung verliere nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon dadurch, dass der mietende Ehegatte die Wohnung dem anderen überlässt bzw. diese nur noch sporadisch nutzt. Denn die Qualifizierung als Ehewohnung hänge nicht davon ab, dass noch beide Ehegatten in der Wohnung leben oder der in der Wohnung verbleibende Ehegatte auch Mieter ist. Erst wenn der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, diese endgültig aufgibt, verliere sie ihren Charakter als Ehewohnung. Eine andere Sichtweise würde die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB oder § 1568 a BGB unterlaufen. Denn würde man ein Kündigungsrecht für diesen Fall anerkennen, wäre eine Wohnungszuweisung nicht mehr möglich.

Keine endgültige Aufgabe der Ehewohnung durch Ehefrau

Da die Ehefrau während des gesamten Scheidungsverfahrens beabsichtigte in die Wohnung zurückzukehren, habe sie die Ehewohnung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht endgültig aufgegeben. Sie sei daher weiterhin als Ehewohnung zu werten gewesen, so dass der verbliebene Ehemann nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB gewesen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.09.2010
    [Aktenzeichen: 44 C 125/10]
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.11.2011
    [Aktenzeichen: 316 S 72/10]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 899
MDR 2013, 899
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2507
NJW 2013, 2507
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 786
NZM 2013, 786

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23738 Dokument-Nr. 23738

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung