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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015
- XII ZB 516/14 -
BGH: Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern bezüglich Schwiegerelternschenkungen nach Scheitern der Ehe unterliegen dreijähriger Verjährungsfrist
Beginn der Verjährungsfrist mit Kenntnis von Zustellung des Scheidungsantrags
Der Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Schließung der
Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen Antrag zurück
Sowohl das Amtsgericht Meiningen als auch das Oberlandesgericht Jena wiesen den Antrag zurück. Ein Anspruch auf
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Rückforderungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der
Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern verjährt
Der Lauf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Meiningen, Beschluss vom 23.04.2014
[Aktenzeichen: 3 F 289/12] - Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 26.09.2014
[Aktenzeichen: 4 UF 322/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 275 MDR 2016, 275 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 629 NJW 2016, 629
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Dokument-Nr. 24688
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