wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015
XII ZB 516/14 -

BGH: Rück­forderungs­anspruch der Schwiegereltern bezüglich Schwieger­eltern­schenkungen nach Scheitern der Ehe unterliegen dreijähriger Verjährungsfrist

Beginn der Verjährungsfrist mit Kenntnis von Zustellung des Scheidungsantrags

Der Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Schließung der Ehe im Jahr 1988 gewährten die Schwiegereltern der Ehefrau in einem Zeitraum von 1989 bis 2001 erhebliche finanzielle Unterstützung zwecks Errichtung eines Eigenheims, Abzahlung von Krediten und finanzieller Ausstattung der Familie. Die Ehe scheiterte jedoch im Jahr 2006. Nachdem sich das Ehepaar Anfang des Jahres 2006 trennte, reichte der Ehemann im selben Jahr noch den Scheidungsantrag ein. Im November 2012 wurde die Ehe schließlich geschieden. Die Schwiegereltern beantragten daraufhin beim Amtsgericht Meiningen die anteilige Rückzahlung der geleisteten Zuwendungen von ihrem ehemaligen Schwiegersohn.

Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen Antrag zurück

Sowohl das Amtsgericht Meiningen als auch das Oberlandesgericht Jena wiesen den Antrag zurück. Ein Anspruch auf Rückforderung der Schenkungen habe nicht bestanden, da der Anspruch bereits verjährt gewesen sei. Der Rückforderungsanspruch habe der regelmäßigen dreijährigen Verjährung gemäß § 195 BGB unterlegen. Gegen diese Entscheidung legten die Schwiegereltern Rechtsbeschwerde ein.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Rückforderungsanspruch

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der Schwiegereltern zurück. Der Anspruch auf Erstattung von Geldzuwendungen, die während der Ehe an das Schwiegerkind geleistet worden seien, unterliege als Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Etwas anderes gelte nur, wenn der Anspruch auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern gerichtet sei. In diesem Fall bestimme sich die Verjährungsfrist nach § 196 BGB.

Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern verjährt

Der Lauf der Verjährungsfrist des § 195 BGB beginne grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, so der Bundesgerichtshof, in dem der Anspruch entstanden sei und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Abzustellen sei auf das Scheitern der Ehe und nicht auf die Rechtskraft der Scheidung. Das Scheitern der Ehe komme regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck. Dies sei hier im Jahr 2006 geschehen, so dass der Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Schwiegerelternschenkung mit Schluss des Jahres 2009 verjährt gewesen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Meiningen, Beschluss vom 23.04.2014
    [Aktenzeichen: 3 F 289/12]
  • Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 26.09.2014
    [Aktenzeichen: 4 UF 322/14]
Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Familienrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2016, Seite: 275
MDR 2016, 275
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 629
NJW 2016, 629

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24688 Dokument-Nr. 24688

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24688

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Helena schrieb am 27.02.2020

Ich finde den Fall mit Rück­forderungs­anspruch der Schwiegereltern interessant. Vor allem von der Seite der Schwiegereltern. Nach dem Scheitern der Ehe soll man auf jeden Fall zu Gericht gehen und Anwalt mal fragen, um mögliche Fehler in der Situation zu vermeiden. Danke für die Information.

http://www.rae-kalb.de/rechtsgebiete.htm

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung