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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018
- I ZR 25/17 -
Inkassounternehmen darf in Zahlungsaufforderungsschreiben auch gerichtliche Schritte und Vollstreckungsmaßnahmen androhen
BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Verbraucherzentrale gegen ein
Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers wird nicht in unzulässiger Weise beeinflusst
Dieser Auffassung schloss sich der Bundesgerichtshof nicht an und wies die Unterlassungsklage in letzter Instanz als unbegründet zurück. Zwar habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2018
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 26319
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