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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011
- 2 AZR 543/10 -
BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung unzulässig
Kündigung trotz Loyalitätsverstoß des Arztes sozial ungerechtfertigt
Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits trat im Jahr 2000 als Chefarzt in die Dienste der Beklagten, die mehrere Krankenhäuser betreibt. Der Dienstvertrag der Parteien wurde unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993 (GO) geschlossen. Nach deren Art. 4 wird von den Mitarbeitern die Anerkennung und Beachtung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erwartet. Nach Art. 5 Abs. 2 GO kommt eine
BAG weist Revision des Krankenhauses zurück und erklärt Kündigung für sozial ungerechtfertigt
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision der Beklagten mit zurück. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- EGMR: Ehebruch ist auch im kirchlichen Arbeitsrecht kein Grund für Kündigung eines Kirchenmusikers
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 23.09.2010
[Aktenzeichen: 425/03]) - EGMR: Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen Mitgliedschaft in anderer Religionsgemeinschaft gerechtfertigt
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.02.2011
[Aktenzeichen: 18136/02]) - ArbG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit unwirksam
(Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2011
[Aktenzeichen: 14 Ca 8029/10])
Jahrgang: 2012, Seite: 1099 NJW 2012, 1099 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2012, Seite: 443 NZA 2012, 443
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Dokument-Nr. 12254
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