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Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 04.12.2023
- 4 C 307/23 (02) -
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung umfasst auch Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB
Zweck des Kündigungsausschlusses ist umfassender Schutz des Mieters
Vereinbaren die Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, so umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 kam es im Saarland im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung zu einem formularmäßigen Nachtrag, wodurch der Vermieter auf sein Recht zur
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Neunkirchen entschied gegen die Vermieter. Diesen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Der vereinbarte Kündigungsausschluss beziehe sich auch auf eine Kündigung nach § 573 a BGB. Zwar sei nach dem Wortlaut des Nachtrags zum Mietvertrag nur die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2024
Quelle: Amtsgericht Neunkirchen, ra-online (zt/WuM 2024, 85/rb)
- Recht des Vermieters zur Eigenbedarfskündigung kann durch Mietvertragsklausel wirksam ausgeschlossen werden
(Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 11.01.2018
[Aktenzeichen: 22 S 116/17]) - Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
[Aktenzeichen: 12 C 1523/20])
Jahrgang: 2024, Seite: 85 WuM 2024, 85
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Dokument-Nr. 33802
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