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Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.10.2000
- 18 C 160/00 -
Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren
600,- DM Schmerzensgeld für Zungenpiercing
Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
Die Klägerin ließ sich in einem
Risikoaufklärung war nicht ausreichend
Das Gericht verurteilte den Piercer zu 600,- DM Schmerzensgeld. Die vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 2045
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