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Amtsgericht München, Urteil vom 01.12.2014
- 213 C 18887/14 -
Weihnachtsgaladinner im Luxusresort kann zur Reisepreisminderung berechtigen
Vereitelung eines "Highlights" stellt Mangel der Reise dar und berechtigt zur Minderung
Ein im Reisevertrag festgeschriebenes, dann aber fehlendes Galadinner an Weihnachten kann zu einer Reisepreisminderung von 15 Prozent berechtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar aus Berlin bei einem Münchner
Reisenden wird statt Galadinner lediglich Dinner-Büffet angeboten
An Heiligabend, den das Ehepaar in einem 5-Sterne-Luxusresort auf der weltberühmten Palmeninsel in Dubai verbrachte, wurde den Klägern erklärt, dass lediglich ein Dinner-Buffet angeboten werde. Sie nahmen daran teil, mussten jedoch knapp 400 Euro dafür zahlen (185 Euro für das Buffet, den Rest für Getränke).
Reisende verlangen für fehlendes Galadinner Reisepreisminderung
Die Kläger fordern von dem
Bei "Galadinner" darf mehrgängiges Menü im festlichen Rahmen mit Bedienung erwartet werden
Das Ehepaar erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Dieses verurteilte den
Fehlende Galadinner hat negative Auswirkungen auf Gesamtreise
Da die Leistung komplett nicht erbracht wurde, ist insoweit eine Minderung von 700 Euro vorzunehmen. Darüber hinaus war das Gericht der Auffassung, dass das fehlende Galadinner negative Auswirkungen auf die Gesamtreise hatte. Es sei nachvollziehbar, dass die Kläger bei einer Reise über Weihnachten gerade den Heiligabend in besonderer Atmosphäre verbringen wollen. Aus dem Reiseprogramm gehe hervor, dass den Klägern an den vorherigen Abenden jeweils ein Abendbuffet bereitgestellt wurde, sodass ein Galadiner an Heiligabend sich hervorgehoben und quasi als vorgesehene "Krönung" der Reise dargestellt hätte. Das Gericht sah in der Vereitelung eines solchen "Highlights" einen Mangel der Reise und eine Minderung in Höhe von 15 Prozent bezogen auf den Gesamtreisepreis als angemessen an, was einem Betrag von 479,40 Euro entspricht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Änderung der Kreuzfahrt-Reiseroute berechtigt zur Reisepreisminderung
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[Aktenzeichen: 275 C 27977/14]) - Kein Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Kinderlärm im Urlaubshotel
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[Aktenzeichen: 558 C 2900/14]) - Ausfall eines Reise-Highlights auf einer Kreuzfahrt berechtigt zur Reisepreisminderung von 20 %
(Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2013
[Aktenzeichen: 182 C 15953/13])
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