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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 20.04.2021
- 2 OWi 4211 Js 1233/21 -
Vorwerfbare Abstandsunterschreitung setzt nicht gewisse Dauer voraus
Kein Verkehrsverstoß bei Abstandsunterschreitung wegen plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels
Eine vorwerfbare Verletzung des gebotenen Abstands gemäß § 4 StVO setzt nicht voraus, dass die Abstandsunterschreitung von gewisser Daue ist. Jedoch entfällt ein Pflichtenverstoß, wenn die Abstandsunterschreitung aufgrund eines plötzlichen Abbremsens oder Spurwechsels verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Pkw-Fahrer vorgeworfen im August 2020 auf einer Autobahn in Rheinland-Pfalz den erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Im Anschließenden Prozess vor dem Amtsgericht Landstuhl ging es unter anderem um die Frage, ob die
Vorliegen eines gewissen Zeitraums für Abstandsunterschreitung nicht erforderlich
Das Amtsgericht Landstuhl entschied, dass eine vorwerfbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2021
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30342
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