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Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.07.2022
- 203 C 199/21 -
Investition der Mietsicherheit in Aktien: Mieter steht Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu
Keine Beschränkung auf erbrachte Sicherheitsleistung
Wird mietvertraglich vereinbart, dass die Mietsicherheit in Aktien investiert wird, so steht dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu. Er muss sich nicht auf die Rückzahlung der erbrachten Sicherheitsleistung beschränken. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Beim Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung in Köln im Jahr 1960 vereinbarten die Vertragsparteien, dass die Mieterin eine Mietsicherheit in Höhe von 800 DM zahlt, die wiederum in
Anspruch auf Herausgabe der Aktien
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2023
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1314 GE 2022, 1314
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Dokument-Nr. 32597
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