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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011
- 33 C 1957/11 (31) -
Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme
Befriedigung des Informationsbedürfnisses über das Internet
Wird eine Parabolantenne auf der Loggia errichtet, um einen ausländischen Fernsehsender empfangen zu können, kann der Vermieter die Beseitigung der Antenne verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Im zugrunde liegenden Fall errichteten die Mieter einer Mietwohnung eine
Anspruch auf Empfang eines indischen Kanals bestand nicht
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vermieters. Der Vermieter habe gegen die Mieter einen Anspruch auf
Empfang über Internet genügt
Die Klägerin sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht verpflichtet im Hinblick auf die Informationsfreiheit eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Mieterin hat keinen Anspruch auf Satellitenschüssel zum Empfang ausländischer Programme
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2007
[Aktenzeichen: 9 K 5138/07]) - Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 5/05]) - BGH zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 118/04])
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Jahrgang: 2012, Seite: 222 INFO M 2012, 222 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2012, Ausgabe: 6, Anmerkung: 1, Autor: Richard Gies jurisPR-MietR 6/2012, Anm. 1, Richard Gies
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Dokument-Nr. 14481
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